Der 2011 eingefügte § 46 Abs. 3 S. 5 EnWG hat diese Ungewissheiten noch verstärkt. Einzelnen Äußerungen, die weiterhin den gemeindlichen Entscheidungsspielraum betonen, stehen andere Entscheidungen und Stellungnahmen entgegen, die diesen Entscheidungsspielraum restriktiv bestimmen. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die - angesichts aktuell bestehender Rekommunalisierungstendenzen praktisch bedeutsame - Beurteilung der Vergabe des örtlichen Verteilnetzbetriebs an ein gemeindeeigenes Unternehmen.
Die Betrachtung kommt zu dem Schluss, dass die Spielräume zur Wahrung kommunaler Interessen in dem Verfahren der Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG deutlich größer sind, als dies zuletzt mitunter angenommen wurde.
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| Autoren: | Hellermann, Johannes |
|---|---|
| Produkttyp: | Monographie |
| Reihentitel: | Energie- und Infrastrukturrecht |
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