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Heuser, Martin

Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs: Ein strafbegründender Irrtum?

Eine Studie zur dogmengeschichtlichen Entwicklung des untauglichen Versuchs und seiner irrtumsbedingten Straflosigkeit nach geltendem Recht
Produktinformationen "Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs: Ein strafbegründender Irrtum?"

Die Strafbarkeit des sog. untauglichen Versuchs ist heute weitgehend konsentiert. Strafbegründend soll in subjektiver Hinsicht die irrige Vorstellung des Akteurs von der objektiven Tauglichkeit der Tat sein. Damit gründet sie scheinbar auf einem Tatbestandsirrtum.

Nach geltendem Gesetzesrecht (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) führt ein Tatbestandsirrtum jedoch nicht zur Vorsatz- und Strafbarkeitsbegründung, sondern umgekehrt zur Vorsatz- und Strafbarkeitsverneinung. Der gesetzesverkehrend gehandhabte Tatbestandsirrtum im Falle eines untauglichen Versuchs vermag dessen behauptete Strafbarkeit also gerade nicht zu begründen.

Die rechtsirrige Behauptung der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs erweist sich daher als gesetzeswidrig. Anhand eines dogmengeschichtlichen Durchgangs lässt sich vielmehr zeigen, dass es sich bei der gegenwärtig konsentierten Strafbarkeitsbehauptung um nichts anderes als eine Irrlehre im Sinne einer rechtsirrigen Irrtumslehre handelt.

Autoren: Heuser, Martin
Produkttyp: Monographie
Reihentitel: Schriften zum Strafrecht (SR)

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