Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten
Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei
Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und
Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert.
Melde- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber
Die Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern
umfangreiche Mitteilungspflichten und Auskunftspflichten und sind
im Umlageverfahren alleine beitragspflichtig. Dafür sind sie
gegenüber Versicherten – von Ausnahmen abgesehen – von einer
Haftung befreit. Leistungen übernimmt ausschließlich der
Unfallversicherungsträger.
Leistungskatalog der Versicherungsträger
Die Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen
umfangreichen Leistungskatalog:
- Prävention
- Heilbehandlung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- jährlich anzupassende Renten usw.
Mit Hinweisen zu Corona und SARS-CoV-2
Gegenstand des Ratgebers ist überdies der Arbeitsschutz im
Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Problematik; auch auf das Thema
»Corona-Virus: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?« wird
ausführlich eingegangen.
Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung
Der Band informiert über alle wichtigen Fragen und gibt den
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
R. Boorberg Verlag GmbH & Co. KG
Scharrstr. 2
70563 Stuttgart
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| Autoren: | Marburger, Dietmar |
|---|---|
| Produkttyp: | Leitfaden/Ratgeber |
| Reihentitel: | Das Recht der Wirtschaft |
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