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Baumgarten, Ansgar

Direkter mittelbarer Vollzug

Zur Anwendung nationalen Rechts durch Unionsbehörden
Produktinformationen "Direkter mittelbarer Vollzug"

Ansgar Baumgarten entwickelt die Figur des „direkten mittelbaren Vollzugs" als neue Kategorie des europäischen Verwaltungsvollzugs. Der direkte mittelbare Vollzug beschreibt Fälle, in denen Unionsbehörden nationales Umsetzungsrecht anwenden, um mittelbar Unionsrecht durchzusetzen. Die Vollzugsform ermöglicht es der Europäischen Union erstmals, nationales Recht anzuwenden, das Richtlinien umsetzt oder Optionen in Verordnungen ausfüllt. Damit schließt die Rechtsfigur eine bisher bestehende Lücke und gewährleistet die einheitliche und effektive Durchsetzung des zugrunde liegenden Unionsrechts.

Sie markiert eine neue Stufe der Europäisierung des Verwaltungsvollzugs und stärkt Vorrang und praktische Wirksamkeit des Unionsrechts. Art. 291 AEUV begrenzt die Übertragung von Vollzugsbefugnissen nicht. Nach dem Subsidiaritätsprinzip darf die Europäische Union auch im Vollzugsbereich tätig werden, soweit Vollzugsdefizite der Mitgliedstaaten die einheitliche Anwendung des Unionsrechts gefährden. Das Demokratieprinzip bleibt gewahrt, da das Verwaltungshandeln auf einer doppelten demokratischen Rückbindung - an Union und Mitgliedstaat - beruht.

Perspektivisch bietet der direkte mittelbare Vollzug ein Instrument zur Effektivierung des EU-Verwaltungsvollzugs, etwa im europäischen Migrations- und Cybersicherheitsrecht. Er verbindet nationale Rechtsetzung mit unionaler Rechtsdurchsetzung und erweitert so die Handlungsmöglichkeiten der Union - auch im Interesse der Mitgliedstaaten.

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