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Weiler, Heinrich

Fristenkontrollbuch für Steuerberater

Mit ausführlicher Anleitung und Fristen-ABC Mit je 1 Kopiervorlage für Fristberechnung und Fristerinnerung sowie einem Kalendarium 2023-2026
Produktinformationen "Fristenkontrollbuch für Steuerberater"

Ein Großteil aller Schadensfälle in einer Steuerberaterpraxis beruht auf Fristversäumnissen. Diese vermeidbaren Pannen stellen nicht nur eine finanzielle Belastung dar, sondern berühren auch nachteilig das Verhältnis zum Mandanten.

Das Fristenkontrollbuch stellt sicher, dass alle fristbehafteten Vorgänge vor Fristablauf sachgerecht bearbeitet werden können. Logisch aufgebaut begleitet es die steuerberatenden Berufe durch alle Stationen der Prüfung eines fristbehafteten Vorgangs vom Eingang bis zur endgültigen Erledigung.

Ein weiteres Charakteristikum dieses Fristenkontrollbuchs ist die Festlegung der Verantwortlichkeit für die einzelnen Tätigkeiten, denn der Praxisinhaber muss sich auch hier Versäumnisse rechtlich zurechnen oder zumindest vorhalten lassen. Die Bearbeitung und die Vertretung kann in diesem Buch festgeschrieben und quittiert werden. Damit sichert sich der Steuerberater ab. Sollte dennoch eine Frist versäumt werden, dient das Buch als Nachweis einer ordnungsgemäßen Fristenkontrolle, so dass gegebenenfalls die Wiedereinsetzung erreicht werden kann.

Ferner wird die nicht immer einfache Fristenberechnung anhand praktischer Fälle und mit Hilfe von Schaubildern erläutert. Mit dem Fristen-ABC kann das Fristenkontrollbuch auch als schnelles Nachschlagewerk benutzt werden.

Vorteile auf einen Blick

  • sichere Fristenkontrolle und -verwaltung
  • Nachweis ordnungsgemäßer Fristenkontrolle
  • Fristen-ABC

Zur Neuauflage
Neben der Aktualisierung der vielfältigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Fristenkontrolle und zur Wiedereinsetzung wird auch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) behandelt, dessen Nutzung ab 1.1.2023 gesetzlich verpflichtend ist.

Als Nachträge finden Sie am Ende der Seiten einen Beilegersowie eine neue Kopiervorlage zur Fristberechnung ab 2025 als PDF-Download.

Hintergrund ist, dass ab 1.1.2025 die Bekanntgabefiktion nach §§ 122, 122a und 123 AO von drei auf vier Tage verlängert wird, d.h. Verwaltungsakte gelten am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.


Details zur Produktsicherheit

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