Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) - mit Fortsetzungsbezug
In einer Zeit knapper Finanzmittel kommt der Erhebung von Verwaltungsgebühren als Einnahmequelle für die Landes- und Kommunalverwaltung besondere Bedeutung zu.
Im Gebührengesetz werden die Regelungen zu den Verwaltungsgebühren im staatlichen Bereich, zu den Benutzungsgebühren für vom Land für öffentliche Zwecke unterhaltene Einrichtungen und Anlagen sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung erläutert.
Der Kommentar erläutert das Gebührengesetz praxisorientiert und leicht verständlich. Es folgen Erläuterungen zu den Tarifstellen 30, 30.5 und 31 des AGT, die von relevanter Bedeutung sind.
Der Praxis-Kommentar informiert umfassend aktuell und kompetent über das Gebührenrecht in Nordrhein-Westfalen insbesondere:
- die Landesbehörden,
- die kommunalen Gebietskörperschaften,
- öffentlich-rechtlichen Institutionen und Verbände,
- Verwaltungsgerichte,
- Verwaltungsschulen.
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| Autoren: | Kalenberg, Hans P. |
|---|---|
| Ausstattung: | 1 Ordner |
| Erscheinungsweise: | unregelmäßig |
| Kündigungsfristen: | 6 Wochen zum Quartalsende |
| Produkttyp: | Kommentar |