Gemeindefinanzreform und Finanzausgleich in Baden-Württemberg - mit Fortsetzungsbezug
Wichtige Kommentierungen neu konzipiert
Der fortgeführte und nun gänzlich neu gefasste Kommentar zum
Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG – Gesetz zur Neuordnung der
Gemeindefinanzen) und zum Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg
(FAG – Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich) ist speziell auf
die in der kommunalen Praxis relevanten Rechtsfragen zugeschnitten
und berücksichtigt den aktuellen Stand der Gesetzgebung,
Rechtsprechung und Literatur. Der Verfasser stellt die
Funktionsweise und das Zusammenspiel der einzelnen Elemente des
Finanzausgleichssystems und deren Auswirkungen auf die Kommunen in
Baden-Württemberg im Detail dar.
Topaktuelle Steuerschätzungen
In den Erläuterungen zu beiden für den Finanzausgleich relevanten
Gesetzen sind sowohl die bundesweiten als auch die regionalisierten
Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2019 eingearbeitet.
Alle zukünftigen halbjährlich folgenden Steuerschätzungen werden über Ergänzungslieferungen in das Werk integriert.
Weitere Themen:
- die Änderung der Gewerbesteuerumlage (durch die Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit und im Jahr 2020 durch den Wegfall der Solidarpaktumlage)
- die strukturellen Änderungen beim kommunalen Finanzausgleich (u.a. Wegfall des Eingliederungshilfelastenausgleichs, Finanzierung der Kinderbetreuung, Integrationslastenausgleich) sowie die betragsmäßigen Änderungen (z.B. Kommunaler Investitionsfonds, Ausgleichstock)
- das Gesetz zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg, das zum 1.1.2020 in Kraft tritt. Es führt zum Wegfall des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags.
Besonders wertvoll ist die ausführliche Übersicht zur Entwicklung des Finanzausgleichsrechts mit fundierten Hintergrundinformationen. Sie verdeutlicht die Struktur und die Funktionsweise des Finanzausgleichs.
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
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Scharrstr. 2
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| Autoren: | Aker, Bernd / Klee, Bernd |
|---|---|
| Ausstattung: | 1 Ordner |
| Bezugsbedingungen: | Nur zur Fortsetzung bestellbar - apart nicht möglich |
| Erscheinungsweise: | unregelmäßig |
| Kündigungsfristen: | 6 Wochen zum Quartalsende, nach Ablauf der Mindestbezugsdauer (12 Monate) |
| Produkttyp: | Kommentar |
| Vertragslaufzeiten: | Mindestbezugszeitraum 12 Monate |