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Roscher, Michael

GrStG-Kommentar

Erstkommentierung des reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht
Produktinformationen "GrStG-Kommentar"

Ab 2022 müssen alle rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, danach jeweils alle sieben Jahre. Die erste Hauptfeststellung zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte hat also zum 1.1.2022 zu erfolgen und die auf diesen Zeitpunkt festgestellten Grundsteuerwerte werden erst für die Grundsteuer ab 2025 gelten. Den Ländern steht es mit der sogenannten Öffnungsklausel jedoch frei, ob sie eigene Berechnungsmethoden entwickeln wollen.

Alle Neuerungen des reformierten Grundsteuergesetzes sowie den hierzu geänderten Bewertungsgesetzvorschriften finden Sie kompakt und aktuell erläutert. Z.B.

  • Feststellung von Grundsteuerwerten (§§ 219 - 227)
  • Grundsätze - Feststellungssystematik
  • Hauptfeststellung
  • Wertfortschreibungen - Neue Wertfortschreibungsgrenzen

Der Ausblick: Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht soll das Grundsteuergesetz erneut geändert werden. Neben der Einführung einer sog. Grundsteuer W (gesonderter Hebesatz auf Gebiete für Windenergieanlagen) - bereits ab 1.1.2020 - soll ggf. auch die sog. Grundsteuer C (gesonderter Hebesatz aus städtebaulichen Gründen auf baureife unbebaute Grundstücke) vom 1.1.2025 auf den 1.1.2020 vorgezogen werden.

Sollten diesen Änderungen bis zum 28.02.2020 erfolgt sein, werden sie ebenfalls praxisnah und instruktiv erläutert, damit Sie auf Augenhöhe mit der Verwaltung sind.

Der Autor Michael Roscher, Bundesministerium für Finanzen, ist u.a. erfahrener Kenner der einschlägigen Rechtsmaterie und langjähriger Autor zur Grundsteuer und zum Bewertungsrecht.


Details zur Produktsicherheit

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Haufe Lexware GmbH & Co. KG
Lörracher Straße 9
79115 Freiburg
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buchhandel@haufe.de

Autoren: Roscher, Michael
Produkttyp: Kommentar

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