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Geiger, Klaus

Grundsteuer - mit Fortsetzungsbezug

Textsammlung mit Erläuterungen
Produktinformationen "Grundsteuer - mit Fortsetzungsbezug"

Ab März 2022 beginnen wir mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in unserem Kommentar.

Da das neue Recht ab 1.1.2025 auch aufgrund der Länderöffnungsklausel nicht mit dem Bisherigen vergleichbar ist, trennen wir die beiden Rechtslagen.

Den bisherigen Kommentar finden Sie vollständig unter der Rubrik „Grundsteuerkommentar (Rechtslage bis 31.12.2024)”.

Unter der Rubrik „Grundsteuerkommentar (Rechtslage ab 1.1.2025)” bilden wir die neue Rechtslage ab, gegliedert in Bundesrecht und Landesrecht:

  • Teil I Bundesrecht enthält zunächst den ab 1.1.2025 gültigen Gesetzestext.
  • In Teil II Landesrecht fnden Sie für alle 16 Bundesländer die Information, ob diese von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.

Wo die Öffnungsklausel Anwendung findet, können Sie je nach Stand auf den verabschiedeten Gesetzestext zugreifen oder auf die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Internet. Wir begleiten diese Entwicklung und schreiben den Länderteil fort.

Bis 31.12.2024 gilt der bisherige Kommentar unverändert fort.

Dort finden Praktiker/innen im kommunalen Steueramt zuverlässig Antworten zu Fragen der täglichen Vollzugsarbeit. Übersichtlich gegliedert, verständlich geschrieben und für jeden Paragraphen mit einer eigenen Übersicht versehen, ist es ein Leichtes, trotz der Fülle die gewünschte Information schnell zu finden.

Das Gesamtinhaltsverzeichnis, mehrere Teil-Inhaltsverzeichnisse sowie ein Abkürzungsverzeichnis sorgen ebenfalls für einen schnellen Zugriff auf die gewünschte Information.


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Jehle Verlag in Verlagsgruppe HJR GmbH
Im Weiher 10
69121 Heidelberg
Deutschland
info@hjr-verlag.de

Autoren: Geiger, Klaus
Ausstattung: 1 Ordner
Erscheinungsweise: jährlich
Kündigungsfristen: 6 Wochen zum nächsten Jahresende, nach Ablauf der Mindestbezugsdauer (12 Monate)
Produkttyp: Textsammlung
Vertragslaufzeiten: Mindestbezugszeitraum 12 Monate

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