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Kuhn, Anna Girogi

Haftung leitender Angestellter

Business Judgment Rule, Arbeitnehmerprivileg und Einfluss von D&O-Versicherungen
Produktinformationen "Haftung leitender Angestellter"

Der Begriff des leitenden Angestellten ist gesetzlich nicht einheitlich definiert. Einigkeit besteht dahingehend, dass ein leitender Angestellter auf Grundlage eines Arbeitsvertrages tätig ist und für den Arbeitgeber unternehmerische Funktionen in eigener Verantwortung und mit einem erheblichen eigenen Entscheidungsspielraum übernimmt. Angesichts dieser Zwitterstellung stellt sich die Frage nach der Haftung des leitenden Angestellten.

Anna Kuhn untersucht, ob das Arbeitnehmerprivileg und die Business Judgment Rule jeweils auf leitende Angestellte Anwendung finden und in welchem Verhältnis diese Haftungsbeschränkungen zueinander stehen. Anschließend analysiert sie, ob eine Pflicht oder eine Obliegenheit zum Abschluss einer D&O-Versicherung besteht und ob sich das (Nicht-)Bestehen der Versicherung auf die Haftung auswirkt.

Inhaltsübersicht
§ 1 Einleitung
§ 2 Leitende Angestellte

  • A. Unterschiedlicher Abgrenzungszweck je nach Regelungskontext
  • B. Leitende Angestellte als Untergruppe innerhalb der Führungskräfte
  • C. Folgen der Abgrenzung für das Haftungsrecht

§ 3 Arbeitnehmerprivileg

  • A. Rechtstechnische Umsetzung
  • B. Rechtfertigung des Haftungsprivilegs

§ 4 Kumulation: Business Judgment Rule und Arbeitnehmerprivileg

  • A. Anwendung des Arbeitnehmerprivilegs auf leitende Angestellte
  • B. Anwendung der Business Judgment Rule auf unternehmerische Entscheidungen
  • C. Verantwortlichkeit nach Maßgabe beider Haftungsregime
  • D. Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
  • E. Zwischenergebnis

§ 5 Vertragliche Gestaltung der Haftung

  • A. Modifikation der Business Judgment Rule
  • B. Abweichung vom Arbeitnehmerprivileg
  • C. Zwischenergebnis

§ 6 Merkmale der D&O-Versicherung

  • A. Rechtlicher Rahmen
  • B. Persönlicher Anwendungsbereich
  • C. Sachlicher Anwendungsbereich
  • D. Gewährung von Versicherungsschutz

§ 7 Versicherungspflicht und Versicherungsobliegenheit

  • A. Pflicht zum Abschluss einer D&O-Versicherung
  • B. Versicherungsobliegenheit
  • C. Zwischenergebnis

§ 8 Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 18
72074 Tübingen
Deutschland
info@mohrsiebeck.com

Autoren: Kuhn, Anna Girogi
Produkttyp: Monographie
Reihentitel: Beiträge zum Arbeitsrecht

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