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- Artikel-Nr.: 8073454
- ISBN: 9783811475021
- Verlag: C.F. Müller, Heidelberg
- Auflage: 1. Auflage 2009
- Erscheinungsdatum: 29.07.2009
- Umfang: 726 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa Band VI/2"
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Monographie |
Inhalt:
Band VI "Europäische und universelle Grund- und Menschenrechte" ist
aufgrund der Themenvielfalt auf zwei Halbbände aufgeteilt. Zunächst
erscheint der zweite Teilband "Europäische Grundrechte II -
Universelle Menschenrechte"; der erste Teilband "Europäische
Grundrechte I" folgt im Frühjahr 2010.
In einem gesonderten Teil werden zunächst - in Fortführung des
ersten Teilbandes - die nationalen, im Grundgesetz normierten
Grundrechte in den Kontext zu den Rechten der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Europäischen
Grundrechtecharta (GRCh) gestellt. Schließlich wird auch das
Verhältnis des EuGH zu den nationalen Gerichten näher
untersucht.
Den Schwerpunkt des Bandes bilden die universellen Menschenrechte.
Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die
unabhängig von der Staatsangehörigkeit jedem Menschen gleichermaßen
zustehen; sie sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Das
Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten
anerkannt. Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen
und internationalen Abkommen werden die Menschenrechte als
einklagbare Rechte ausgestaltet.
Die international maßgebliche Quelle ist die Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte (1948) der Vereinten Nationen. Die zentralen
Menschenrechtsinstrumente sind dabei der Internationale Pakt über
Bürgerliche und Politische Rechte (also Persönlichkeitsrechte,
Freiheitsrechte und justizielle Menschenrechte) und der
Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle
Rechte (z.B. Recht auf Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung von
Mann und Frau oder etwa das Recht auf Arbeit und angemessene
Entlohnung). Beide UN-Pakte sind für alle Mitgliedstaaten bindendes
Recht. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Konventionen, die
den Schutz einzelner Menschenrechte eingehend regeln, so etwa die
Genfer Flüchtlingskonvention.
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