Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Das ist neu:
Seit dem Erscheinen der Vorauflage ist das Hessische Gesetz über
die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in erheblichem Ausmaß
geändert worden: Durch Änderungsgesetze sind sieben Paragrafen neu
hinzugekommen. Bei 41 Paragrafen gab es Änderungen, neun davon
wurden mehrfach geändert.
Die neue Auflage ist auf dem Rechtsstand Februar 2025. Hervorzuheben sind folgende organisatorische Änderungen: die Übertragung der Aufgabe einer Polizeibehörde an die neu gegründete Hessische Hochschule für öffentliches Management (§§ 91, 95) sowie die Errichtung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz im Rahmen der Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (§§ 91, 93).
Bei den Befugnisnormen geht der Blick auf die neuen Regelungen:
- Einsatz von Bodycams in Wohnungen (§ 14 Abs. 6),
- Verwendung intelligenter Bildanalysesoftware (§ 14 Abs. 8 bis 11),
- Abschnittskontrolle (§ 14b),
- Einsatz von Drohnen (§ 15d),
- Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme (§ 15e),
- Elektronische Fußfessel auch in Risikofällen von häuslicher Gewalt (§ 31a),
- Verlängerung der Gewahrsamsdauer (§ 35),
- Opferschutzmaßnahmen (§ 43 c).
Änderungen polizeirelevanter Vorschriften
Neben den Änderungen des HSOG sind in der neuen Auflage die
Modifikationen weiterer polizeirelevanter Normen berücksichtigt:
zum Beispiel das neue Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz, die
Änderungen der Durchführungsverordnung zum HSOG oder die
Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des § 25a HSOG.
Aktualisierte Literatur und Rechtsprechung
Auch aktuelle polizeirechtliche Literatur und Rechtsprechungen sind
eingearbeitet worden. Das Urteil des Staatsgerichtshofes des Landes
Hessen vom 6.3.2025 zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz
wurde ebenfalls berücksichtigt.
Nützlicher Anhang
Im Anhang sind HSOG-relevante Rechtsvorschriften abgedruckt, wozu
insbesondere die Durchführungsverordnung zum HSOG sowie die
Paragrafen des Hessischen Datenschutz- und
Informationsfreiheitsgesetzes gehören, auf die im HSOG verwiesen
wird. Auszugsweise sind auch Artikel der DSGVO sowie der
JI-Richtlinie wiedergegeben.
Wertvolle Arbeitshilfe
Die Reihe »Polizeirecht kommentiert« ist speziell für die
Erfordernisse der täglichen Arbeit von Polizei- und
Ordnungsbehörden konzipiert. Das Autorenteam lässt in gewohnter
Weise wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen in
das Werk einfließen. Damit bleibt der Kommentar ein unverzichtbares
Arbeitsmittel für die hessische Polizei und Verwaltung.
Details zur Produktsicherheit
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| Autoren: | Fredrich, Dirk / Meixner, Kurt / Kraft, Lea |
|---|---|
| Produkttyp: | Kommentar |
| Reihentitel: | Polizeirecht kommentiert |