Hessisches Personalvertretungsgesetz
Grundgedanke des Hessischen Personalvertretungsgesetzes ist die
Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an
den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die
demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den
der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung
teil.
Mit dem vorliegenden Kommentar wird den Bedürfnissen der Praxis
nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen
Arbeitshilfe Rechnung getragen.
Das Werk ist als Kompaktkommentar zur schnellen Orientierung konzipiert. Die Gesetzesbestimmungen werden praxisorientiert und unter Einbeziehung wichtiger Entscheidungen und aktueller Rechtsprechung erläutert. Im Anhang sind die Vorschriften über die Wahlen der Personalräte und die dafür zu verwendenden Vordrucke und Formulare abgedruckt.
Die 9. Auflage berücksichtigt die Änderungen durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. November 2024 (GVBl. 2024 Nr. 65).
Der Kommentar eignet sich als kompetenter und zuverlässiger Praxisratgeber für den öffentlichen Dienst in Kommunen und Land, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innenverbände, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Gerichte und Rechtsanwält:innen, kurz: für alle mit der Mitbestimmung befassten Institutionen und Personen.
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| Autoren: | Burkholz, Bernhard |
|---|---|
| Produkttyp: | Kommentar |