Hinweisgeberschutzgesetz
Kompetente Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
Die handliche Vorschriftensammlung verschafft allen für die
Umsetzung Verantwortlichen den nötigen Überblick über das neue
Hinweisgeberrecht mit seinen komplexen und gesetzlich breit
gefächerten Anforderungen. Neben einer fundierten Einführung sind
das Hinweisgeberschutzgesetz, die
Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestellen-des-Bundes-Verordnung,
die BaFin-Hinweisgeberverordnung sowie Auszüge aus 27 betroffenen
Gesetzen abgedruckt.
Von der europäischen Whistleblower-Richtlinie zum deutschen
HinSchG
Nach jahrelangem Ringen haben Bundestag und Bundesrat im Jahr 2023
die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt:
Das seit Juli 2023 geltende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
markiert in der deutschen Rechtsordnung eine in dieser Form neue
Querschnittsmaterie, die Privat-, Verwaltungs- und auch Strafrecht
beeinflusst.
Umfassendes Beschwerderecht zur Beseitigung von betreiblichen
und behördlichen Missständen
War der Umgang mit Hinweisen und Beschwerden von Beschäftigten
(»Whistleblowing«) bislang nur vereinzelt gesetzlich geregelt, so
etabliert das HinSchG ein umfassendes Beschwerderecht und
allgemeines Hinweisgeberschutzsystem. Dieses soll Whistleblower vor
Repressalien schützen sowie zur Beseitigung und Prävention von
betrieblichen wie behördlichen Missständen beitragen.
Interne Meldestellen in Unternehmen und Verwaltungen
Unternehmen und Verwaltungen ab 50 Beschäftigten sind seit dem
17.12.2023 zur Einrichtung von internen Meldestellen verpflichtet,
an die sich Hinweisgeber ebenso wenden können wie an die
behördlicherseits zu betreibenden externen Meldestellen.
Entsprechende Hinweisgebersysteme gehören seither nicht mehr nur in
größeren Unternehmen zum Standard einer jeden
Compliance-Architektur.
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
R. Boorberg Verlag GmbH & Co. KG
Scharrstr. 2
70563 Stuttgart
Deutschland
mail@boorberg.de
| Autoren: | Krebs, Klaus |
|---|---|
| Produkttyp: | Leitfaden/Ratgeber |
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