Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (EU-Kosmetikverordnung) gilt europaweit seit dem 11. 7.2013. Die Verordnung ist eine Weiterentwicklung der bislang geltenden Richtlinie, die noch in nationales Recht umzusetzen war. Mit der EU-Verordnung wird das Kosmetikrecht nunmehr einheitlich geregelt.
Neue Ziele dieser EU-Verordnung sind insbesondere
- klare Regelungen zur Produktverantwortlichkeit,
- Produktnotifizierung,
- Bekanntgabe zu Nanomaterialien,
- einheitliche Kennzeichnung,
- Kriterienkatalog für Werbeaussagen.
Vorteile auf einen Blick
- erste Kommentierung zur neuen EU-Kosmetikverordnung auf dem Markt
- umfassende Auswertung der auf das neue Recht anwendbaren Rechtsprechung
- berücksichtigt durchgängig auch die Besonderheiten der Rechtsanwendung in Österreich
Zu den Autoren
Die Rechtsanwälte Dr. Andreas Reinhart, Dr. Andreas Natterer und
Dr. Levke Voß befassen sich schwerpunktmäßig mit dem
Kosmetikrecht.
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
C. H. Beck oHG
Wilhelmstr. 9
80801 München
Deutschland
kundenservice@beck.de
| Autoren: | Reinhart, Andreas |
|---|---|
| Produkttyp: | Kommentar |
| Reihentitel: | Gelbe Erläuterungsbücher |
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