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Versteyl, Ludger-Anselm / Mann, Thomas / Schomerus, Thomas

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Kommentar
Produktinformationen "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)"

Das Abfallrecht gehört zu den Kernmaterien des Umweltrechts. Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), das die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt hat, ist eine Verbesserung des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft ist dabei auf Abfallvermeidung und Recycling ausgerichtet.

Der bewährte Praktikerkommentar erläutert das Kreislaufwirtschaftsgesetz kompakt, anwenderfreundlich und wissenschaftlich fundiert. Die renommierten Autoren informieren umfassend über Inhalt und Bedeutung des Kreislaufwirtschaftsrechts. Dabei wird vor allem die einschlägige Rechtsprechung ausführlich berücksichtigt. Die europarechtlichen Vorgaben des Abfallrechts werden anschaulich erklärt.

Für die in der Praxis zentralen Anwendungsprobleme werden schlüssige Lösungen aufgezeigt.

Vorteile auf einen Blick

  • aktuell zu den Gesetzesänderungen im Abfallrecht
  • praxisgerechte Kommentierung für den "ersten Zugriff"
  • Renommierte Autoren

Zur Neuauflage
Die 4. Auflage berücksichtigt die zahlreichen gesetzlichen Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes seit der Vorauflage:

  • Art. 2 Abs. 9 des G zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung v. 20.7.2017
  • Art. 15 des G zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung v. 27.6.2017
  • Art. 1 des G zur Änderung des KreislaufwirtschaftsG und des Elektro- und ElektronikgeräteG v. 27.3.2017
  • Art. 4 des G zur Umsetzung der RL über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
  • Art. 1a Erstes G zur Änderung des BatterieG und des KreislaufwirtschaftsG
  • Art. 4 des G zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

C. H. Beck oHG
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