Ein Meilenstein
Das neue Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin schützt vor
Diskriminierung durch öffentlich-rechtliches Handeln im weiten
Sinn, also auch im öffentlich-rechtlichen Bildungswesen oder beim
Handeln von Behörden wie der Polizei Berlin, und geht im
Anwendungsbereich über das AGG hinaus.
Als erstes Landesantidiskriminierungsgesetz ist es wichtiger Ausgangspunkt für nachfolgende Diskussionen und kann Vorbild für Regelungen in anderen Bundesländern sein.
Der neue Handkommentar zum LADG Berlin
bietet sowohl den verpflichteten Akteuren im öffentlichen Dienst
als auch von Diskriminierung Betroffenen Rechts- und
Handlungssicherheit bei der Anwendung des bundesweit ersten
Landesantidiskriminierungsgesetzes.
Er erläutert verständlich die Unterschiede zu bereits bestehenden Regelungen und legt die Schwerpunkte auf die Themen
- Anwendungsbereich
- Erweiterte bzw. umformulierte Diskriminierungsmerkmale, insbesondere „chronische Erkrankung“, „Lebensalter“, „rassistische/antisemitische Zuschreibung“, „sozialer Status“
- Beweislastverteilung/Vermutungsregelung
- Schadensersatzpflichten
- Rechtsschutz
- Verbandsklage durch Antidiskriminierungsverbände
- Funktion und Aufgaben der Ombudsstelle
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
Nomos Verlags GmbH & Co. KG
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| Autoren: | Klose, Alexander / Liebscher, Doris / Wersig, Maria u.a. |
|---|---|
| Produkttyp: | Kommentar |
| Reihentitel: | NomosKommentar |
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