Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft zu schützen, indem Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden.
Die in dem Gesetz festgelegten Pflichten betreffen etwa die Einrichtung eines Risikomanagements und die Durchführung einer Risikoanalyse, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie Dokumentations- und Berichtspflichten.
Dieser Kompaktkommentar stellt die neuen Regelungen in knapper und praxisnaher Weise dar, um den betroffenen Unternehmen (sowie ihren Beratern) eine Hilfestellung bei der Implementierung der notwendigen Strukturen zu geben.
Vorteile auf einen Blick
- kompakte Darstellung
- starke Praxisnähe
- Hilfestellung bei der Implementierung von Strukturen
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
C. H. Beck oHG
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80801 München
Deutschland
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| Autoren: | Berg, Daniel Friedrich / Kramme, Malte |
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| Produkttyp: | Kommentar |
| Reihentitel: | Beck'sche Kompakt-Kommentare |
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