Melderecht, Passrecht, Ausweisrecht - MPA - mit Fortsetzungsbezug
Die praxisnahe Kommentierung des Bundesmeldegesetzes (BMG) wird für die schnelle und sachgerechte Sachbearbeitung ergänzt durch wichtige Vorschriften:
- Bundesmeldedatenübermittlungsverordnungen (1. BMeldDÜV/2. BMeldDÜV)
- Bundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV)
- relevante Nebengesetze
- aktuelle Rechtsprechung
Der Datensatz für das Meldewesen (DSMeld) ist auf aktuellem Stand enthalten und zu zahlreichen Vorschriften verlinkt.
Passrecht
Die umfangreiche Kommentierung des Passgesetzes inklusive der
eingearbeiteten grundlegenden Rechtsprechung stellt eine hilfreiche
Handreichung für die alltägliche Sachbearbeitung dar. Weitere
wichtige Ergänzungen des Themengebiets:
- Passverordnung – PassV
- Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung – PassDEÜV
Ausweisrecht
Dieser Bereich enthält die praxisrelevante Kommentierung des
Personalausweisgesetzes unter Berücksichtigung der maßgebenden
Rechtsprechung. Enthalten sind außerdem die
Personalausweisverordnung – PAuswV und die
Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV.
Ergänzt werden das Ausweis- und das Passrecht durch die vorläufigen Hinweise zur Durchführung des Personalausweis- und Passgesetzes.
Rechtsprechung
Die Rechtsprechung wird aktuell ausgewertet und im Rahmen des
MeldePassAusweis-Rechts-Reports (MPA-RR) arbeitserleichternd
aufgearbeitet.
Wichtige Nebengesetze
Über 40 wichtige Nebengesetze werden fortlaufend aktualisiert. Die
Auszüge der umfangreichen Gesetze führen zielgenau zu den für das
Melde-, Pass- und Ausweisrecht (MPA) bedeutsamen
Einzelvorschriften.
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
Walhalla und Praetoria Verlag GmbH & Co. KG
Wöhrdstr. 12 -17
93059 Regensburg
Deutschland
walhalla@walhalla.de
| Autoren: | Breckwoldt, Jörgen / Gallert, Jan-Thorleif / Luch, Annika Dorthe u.a. |
|---|---|
| Ausstattung: | 2 Ordner |
| Bezugsbedingungen: | Der zu jeder Ergänzungslieferung gehörende Onlinezugang wird gesondert berechnet. |
| Erscheinungsweise: | fünfmal jährlich |
| Kündigungsfristen: | jederzeit nach Ablauf der Mindestbezugsdauer (12 Monate) |
| Vertragslaufzeiten: | Mindestbezugszeitraum 12 Monate |
in verschiedenen Datenbanken: