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SoldanPlus Vergütungsvereinbarung für Beratungen

Produktinformationen "SoldanPlus Vergütungsvereinbarung für Beratungen"

Die Vergütungsvereinbarung gemäß § 34 RVG für die außergerichtliche Beratung. Eine feste Vergütung oder alternativ eine Vergütung nach Zeitaufwand können vereinbart werden. Auch die weiter führenden Vereinbarungen, z. B. zu den Auslagen, sind berücksichtigt.

In § 3a Absatz 1 Satz 4 RVG sind spezielle Formvorschriften für Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG normiert. Dies bedeutet, dass die leichtere Textform des §126b BGB nicht für Vereinbarungen nach § 34 RVG gilt, sondern die Schriftform nach § 126 Absatz 2 BGB einzuhalten ist. Formlos kann die Vereinbarung u. E. nur geschlossen werden, wenn die Zahlung sofort in bar erfolgt.

Mit Durchschrift für den Mandanten. Damit handeln Sie klar und verbindlich.

  • Format: DIN A4
  • 3-fach selbstdurchschreibend
  • Plus Ausfüllanleitung
  • Packung: 25 Satz


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Hans Soldan GmbH
Bocholder Straße 259
45356 Essen
Deutschland
info@soldan.de

Artikelbezeichnung: Beratungen

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SoldanPlus Vergütungsvereinbarung für Zivilsachen

43,70 €*
Pro Packung
* zzgl. MwSt. und Versand
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SoldanPlus Vergütungsvereinbarung für Strafsachen

43,70 €*
Pro Packung
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