Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) setzt auf dem Weg zu einer weiteren Vereinheitlichung und Modernisierung im Telekommunikationsrecht neue Markpunkte.
Neben dem Rückgriff auf Begrifflichkeiten aus DS-GVO und TKG – sowie nunmehr auf die des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) anstatt des TMG – sind im TDDDG dabei auch vielfältige eigene Definitionen, Regelungen und Zuständigkeiten bestimmt.
Im Berliner Kommentar TDDDG gibt Ihnen ein erfahrenes Autorenteam aus Unternehmenspraxis, Anwaltschaft und Wissenschaft einen prägnanten Überblick.
- Anwendungsbereiche des TDDDG wie u.a. „Over-the-Top“-Dienste (OTT), Normen zum Fernmeldegeheimnis und zur Telekommunikation sowie zum Datenschutz bei Endeinrichtungen (einschließlich der PIMS).
- Konsequenzen der neuen Einwilligungsverordnung (EinwV) nach § 26 Abs. 2 TDDDG seit 01.04.2025, die Cookie-Banner perspektivisch ablösen soll
- Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsichtsbehörden
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| Autoren: | Riechert, Anne / Wilmer, Thomas |
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| Produkttyp: | Kommentar |
| Reihentitel: | Berliner Kommentare |
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