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Schilke, Daniel

Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards im Bankenaufsichtsrecht

Produktinformationen "Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards im Bankenaufsichtsrecht"

Die European Banking Authority entwirft technische Regulierungs- und Durchführungsstandards. Sie ergehen regelmäßig als Verordnungen und sind delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte gemäß Art. 290 f. AEUV.

Daniel Schilke prüft die technischen Standards am Demokratieprinzip und dem Prinzip des institutionellen Gleichgewichts. Technischen Standards kommt eine Rangqualität sui generis zu, was eine besondere Behandlung impliziert: Diese spezifische Einordnung wird unter anderem bei der Abgrenzung der technischen Standards erkennbar. Die Methoden zur Auslegung des Sekundärrechts sind anzupassen.

Das Mandat der Europäischen Zentralbank im Single Supervisory Mechanism ist restriktiv auszulegen; die Dichotomie zwischen Aufsicht und Regulierung ist zu stärken. Effektiver Rechtsschutz gegen technische Standards ist weiter auszubauen. Im Vergleich mit dem deutschen, belgischen, spanischen und US-amerikanischen Recht tritt die spezifische Einordnung ebenfalls deutlich hervor.

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