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Kisling, Leonie

Umweltschutz und EU-Beihilfenrecht

Die Berücksichtigung und Bedeutung von Umweltschutzaspekten im EU-Beihilfenrecht – nach dem more economic approach ein „ever greener approach“?
Produktinformationen "Umweltschutz und EU-Beihilfenrecht"

Im Rahmen der grünen Transformation ist das EU-Beihilfenrecht ein wesentliches und sehr geeignetes Instrument für die Einbeziehung von Umweltschutzaspekten bei gleichzeitigem Schutz des Binnenmarktes. Der Grundtatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV eignet sich wegen seiner primärrechtlichen Ausgestaltung sowie der Systematik und Kompetenzverteilung im EU-Beihilfenrecht nur begrenzt für die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen.

Dagegen bieten die Ausnahmetatbestände in Abs. 3 bereits im geltenden Rechtsrahmen eine besonders geeignete Grundlage für die Einbeziehung solcher Aspekte. Aktuell zeigt sich in der Praxis der Kommission sowie in der unionalen Rechtsprechung bereits eine verstärkte Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen - allerdings bleiben die Auslegung und Anwendung des EU-Beihilfenrechts bisher hinter dessen Möglichkeiten sowie der Bedeutung des Umweltschutzes zurück.

Dabei kommt dem Umweltschutz im AEUV eine herausragende Stellung zu, die sich als „temporärer Vorrang" des Umweltschutzes verstehen lässt. Um diesem hinreichend Rechnung zu tragen, können weitere beihilfenrechtliche Instrumente eingesetzt werden, die Umweltschutzaspekten mehr Bedeutung beimessen. Bisher bleibt ein erhebliches Potenzial des EU-Beihilfenrechts ungenutzt, das über die bloße Manifestierung von Umweltschutzaspekten im soft law der Europäischen Kommission hinausgeht.

Gleichzeitig ließe sich so ein Ausgleich schaffen: zwischen dem Stellenwert des Umweltschutzes und dem Kernanliegen des EU-Beihilfenrechts - dem Schutz des (ökologisch qualifizierten) Binnenmarktes.

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