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Kopczyński, Lech

Urteilsanerkennung unter Gegenseitigkeitsvorbehalt

Zur Vereinbarkeit von Reziprozitätserfordernissen bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile mit der EMRK
Produktinformationen "Urteilsanerkennung unter Gegenseitigkeitsvorbehalt"

Gegenseitigkeitserfordernisse bei der Urteilsanerkennung machen die Durchsetzung privater Rechte von staatlichem Verhalten abhängig. Dadurch verkörpern sie ein Primat staatlicher Interessen im Internationalen Zivilverfahrensrecht. Demgegenüber muss das Interesse von Urteilsgläubigern an der Durchsetzung ihrer im Ausland errungenen Gerichtsentscheidung zurückstehen.

Das steht im Spannungsverhältnis zum stetig wachsenden Einfluss von Grund- und Menschenrechten bei der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung.

Nachdem Lech Kopczyński die jüngere Rechtsprechung des EGMR hierzu nachzeichnet, widmet er sich der zentralen Frage seiner Untersuchung:

  • Sind Gegenseitigkeitserfordernisse wie § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO mit der EMRK vereinbar?
  • Oder stellen sie eine unverhältnismäßige Verkürzung des Rechts auf effektive Rechtsdurchsetzung dar?

Inhaltsübersicht
Teil I Gegenseitigkeitserfordernisse

  • Kapitel 1 Gegenseitigkeit und Urteilsanerkennung
  • Kapitel 2 Die Gegenseitigkeit im deutschen Recht
  • Kapitel 3 Die Gegenseitigkeit im common law-Rechtskreis
  • Kapitel 4 Rechtsvergleichende Tendenzen

Teil II Vorgaben der EMRK für die Anerkennung und Vollstreckung von Auslandsurteilen

  • Kapitel 5 Internationales Zivilverfahrensrecht und Menschenrechte
  • Kapitel 6 Die Europäische Menschenrechtskonvention: Charakter, Besonderheiten, Anwendung
  • Kapitel 7 Anerkennungs- und Vollstreckungspflichten aus Art. 6 Abs. 1 EMRK
  • Kapitel 8 Anerkennungs- und Vollstreckungspflichten aus materiellen EMRK-Garantien
  • Kapitel 9 Zusammenfassung: Vorgaben der EMRK für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

Teil III Synthese: Konventionsmäßigkeit von Gegenseitigkeitserfordernissen?

  • Kapitel 10 Vereinbarkeit von Gegenseitigkeitserfordernissen mit den Vorgaben der EMRK?


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