Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - mit Fortsetzungsbezug
Immer aktuell: der Loseblatt-Kommentar zur AwSV
(Anlagenverordnung)
Der Ordner der bewährten Gesamtwerke »Das neue Wasserrecht« und
»Das neue Wasserrecht in Bayern«, der bisher die AwSV-Kommentierung
enthielt, ist ab sofort auch einzeln erhältlich. Der
Loseblatt-Kommentar ermöglicht – im Gegensatz zu einem gebundenen
Buch – zeitnahe Aktualisierungen und ist der bisher einzige in
dieser Form auf dem Fachbuchmarkt.
Weitere Änderungen der AwSV
Im April 2017 trat die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Sie löste die
landesrechtlichen Anlagenverordnungen ab und schaffte erstmals
bundeseinheitliche Vorschriften für solche Anlagen. In den Jahren
seit Inkrafttreten wurden neue Erkenntnisse zum Vollzug der
Verordnung gewonnen, sodass weitere Gesetzesänderungen zu erwarten
sind.
Sicherheit beim Umgang mit der Anlagenverordnung
Die praxisorientierten Erläuterungen der einzelnen Paragrafen der
AwSV vermitteln den Nutzerinnen und Nutzern des Kommentars
sämtliche gesetzlichen Anforderungen, die im Zusammenhang mit
solchen Anlagen zu erfüllen sind:
- beim Bau der Anlagen
- beim Betreiben der Anlagen
- in Bezug auf Anlagensicherheit und Überwachung der Anlagen (inkl. Fremd- und Eigenüberwachung)
Den Kommentierungen vorangestellt ist eine verständliche Einführung in die Konzeption der AwSV.
Umfangreicher Anhang
Im Anschluss an das Kommentarkapitel ist der zusammenhängende
Gesetzestext der AwSV abgedruckt sowie ein Anhang mit Hinweisen zu
den Sachverständigenorganisationen, den Güte- und
Überwachungsgemeinschaften, den technischen Regeln der DWA sowie
zur Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
R. Boorberg Verlag GmbH & Co. KG
Scharrstr. 2
70563 Stuttgart
Deutschland
mail@boorberg.de
| Autoren: | Drost, Ulrich / Wagner, Thomas |
|---|---|
| Ausstattung: | 1 Ordner |
| Bezugsbedingungen: | Nur zur Fortsetzung bestellbar - apart nicht möglich |
| Erscheinungsweise: | zweimal jährlich |
| Kündigungsfristen: | 6 Wochen zum Quartalsende, nach Ablauf der Mindestbezugsdauer (12 Monate) |
| Produkttyp: | Kommentar |
| Vertragslaufzeiten: | Mindestbezugszeitraum 12 Monate |