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Dieser Artikel erscheint ca. 9. März 2025
- Artikel-Nr.: 8065988
- ISBN: 9783406719950
- Verlag: C.H. Beck, München
- Auflage: 2. Auflage 2025
- Erscheinungsdatum: 09.03.2025
- Umfang: 400 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "Vertrags- und Honorargestaltung für Architekten und Ingenieure"
Autor / Hrsg.: | Lederer, Maximilian |
Produkttyp: | Leitfaden/Ratgeber |
Reihentitel: | C.H. Beck Baurecht |
Bei komplexen Bauvorhaben werden auf Seiten von Architekten oder Ingenieuren oft hohe Summen an Honoraren verschenkt, auf der anderen Seiten sehen sich Bauunternehmen oft erheblichen Honoraransprüchen ausgesetzt. Der Grund: Ein kompetente Vertrags- und Honorargestaltung existiert nicht.
In dem Werk werden die Voraussetzungen für eine optimale Honorarabsicherung einerseits und die Grundlagen zur Prüfung geltend gemachter Honoraransprüche andererseits durch eine praxisorientierte, mit zahlreichen Fallbeispielen belegte Darstellung des Preis-, Honorar- und Werkvertragsrecht erläutert.
Inhalt
- Honorarrecht bei Architekten- und Ingenieurverträgen
- Vertragsgestaltung
- Honorarermittlungstechniken
Vorteile auf einen Blick
- neues Architektenrecht praxisgerecht erläutert
- optimale Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen im Punkt Honorarfragen nach neuem Recht
- Durchsetzung von Honoraransprüchen dargestellt
Zur Neuauflage
Das Architektenrecht ist weiter im Umbruch. Nach der Novelle der
HOAI 2013 mit der Neufassung der Leistungsbilder, wurde 2016 das
Vergaberecht grundlegend überarbeitet. Die VOF, in der die Vergabe
von Architektenleistungen geregelt wurde, ist weggefallen. Sie
wurde in die Vergabeverordnung integriert. Durch das neue
Bauvertragsrecht wird 2018 der Architektenvertrag erstmals als
eigener Abschnitt im BGB geregelt. Er definiert die
vertragstypischen Pflichten aus einem Architekten und
Ingenieurvertrag (d. h. der Planungsverträge) in § 650 p Abs. 1
BGB.
Die wesentlichen Neuregelungen sind:
- Pflicht zur Erstellung einer Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung
- Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Planungsgrundlage
- Recht zur Teilabnahme
- Gesamtschuldnerische Haftung: zuerst muss der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden
- Fiktive Abnahme
- Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund
In der Neuauflage werden die Regelungen ausführlich erläutert und in die Praxistipps und Vertragsmuster integriert.
Kundenbewertungen für "Vertrags- und Honorargestaltung für Architekten und Ingenieure"
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