ZTV-SA 97
Die ZTV-SA werden bei allen Baumaßnahmen im Bundesfernstraßenbereich als Bestandteil der Vertragsvorschriften vereinbart; sie sind allen Ausschreibungen und Bauverträgen zugrunde zu legen. Es ist zu hoffen, dass die von diesen ZTV-SA geregelten Sachverhalte auch im übrigen Straßennetz möglichst vollständig Anwendung finden. Eine einheitliche Anwendung sollte zu einer weitgehend einheitlichen Absicherungspraxis führen. Damit werden auch die Risiken für den Anbieter im Rahmen eines entsprechenden Vertrages zur Sicherung einer Arbeitsstelle abschätzbar. Bau- und Verkehrssicherungsunternehmen können qualifizierte Angebote abgeben.
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| Autoren: | Bundesministerium für Verkehr, Abt. Straßenbau |
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| Produkttyp: | Textsammlung |