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Rauhut, Tilman

Aussonderung von Geld

Gegenständliche und wertmäßige Trennung fremden Vermögens von der Insolvenzmasse
Produktinformationen "Aussonderung von Geld"

Im Wege der Aussonderung gemäß §§ 47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen wird von der zur Verteilung bestimmten Insolvenzmasse getrennt. Dazu muss nach ganz h.M. der fremde

Vermögenswert gegenständlich unterscheidbar in der Masse vorhanden sein – woran es bei Geld in aller Regel fehlt. Tilman Rauhut bricht mit dieser Doktrin und entwickelt den Herausgabeanspruch aus § 48 Satz 2 InsO zur Grundlage einer Vermögenstrennung dem Werte nach: Wo die gegenständliche Aussonderung nicht mehr möglich ist, greift eine auf den Insolvenzfall zugeschnittene besondere Eingriffskondiktion.

Sie erlaubt dem Berechtigten den Zugriff auf die in der Masse noch vorhandene Bereicherung – als Betrag beziffert, wie es der Funktion des Geldes als Wertmesser entspricht. Anfechtungsansprüche in der Doppelinsolvenz und Mehrheiten von Aussonderungsgläubigern lassen sich damit frei von Widersprüchen bewältigen.


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 18
72074 Tübingen
Deutschland
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Autoren: Rauhut, Tilman
Produkttyp: Monographie
Reihentitel: Studien zum Privatrecht

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