Der Kapazitätsmarkt in Großbritannien und die Kapazitätsreserve in Deutschlandx
Versorgungssicherheit im Stromnetz
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt
sind in vielen EU-Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen eingeführt
worden, um dem sog. Missing-Money-Problem zu begegnen und
Investitionen in neue Kraftwerkskapazitäten anzureizen. Da die
Kapazitätsmechanismen je nach Ausgestaltung ein großes
Marktverzerrungspotenzial aufweisen, hatte die EU mit den
»Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
2014–2020« frühzeitig klare Vorgaben für diese aufgestellt.
Kapazitätsmarkt und Kapazitätsreserve
In Großbritannien wurde mit dem Energy Act 2013 die Electricity
Market Reform umgesetzt und der Kapazitätsmarkt eingeführt. Drei
Jahre später wurde in Deutschland mit dem Strommarktgesetz die
Kapazitätsreserve eingeführt. Deren Erforderlichkeit hat das BMWK
seinerzeit wie folgt kommentiert: »Mit einer Kapazitätsreserve
stellen wir dem Strommarkt 2.0 eine zusätzliche Absicherung
(sozusagen einen >Hosenträger< zum >Gürtel<) zur
Seite.« Anlässlich dieser wenig sinnhaften Kombination befasst sich
die Arbeit mit 7 Fragestellungen:
- Ist der Strommarkt in Großbritannien mit dem in Deutschland vor Einführung der Kapazitätsmechanismen strukturell vergleichbar gewesen?
- Was war der Auslöser für die Implementierung des Kapazitätsmechanismus im jeweiligen Staat und handelte es sich um den gleichen?
- Inwiefern bestehen Widersprüche in den Argumentationslinien für das Für und Wider des Kapazitätsmarktes bzw. der Kapazitätsreserve?
- Welcher Kritik sind der Kapazitätsmarkt und die Kapazitätsreserve ausgesetzt?
- Wie ist der Kapazitätsmarkt bzw. die Kapazitätsreserve im Lichte des Welthandelsrechts zu beurteilen?
- Sind der Kapazitätsmarkt und die Kapazitätsreserve im Lichte des Europarechts tatsächlich rechtmäßig?
- Wie ist die Kapazitätsreserve im Lichte des deutschen Verfassungsrechts zu beurteilen?
Globale Regelungen
Welthandelsrechtlich werden der Kapazitätsmarkt und die
Kapazitätsreserve im Hinblick auf das Übereinkommen über
Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen 940 (SCM-Agreement), das
Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) mit seinen Art. VI, XVI
und XXIII sowie das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit
Dienstleistungen (GATS) mit seinem Art. XV näher beleuchtet.
EU-Beihilferecht und europarechtliche Vorgaben
Europarechtlich erfolgt insbesondere eine beihilferechtliche
Begutachtung nach Art. 107 AEUV sowie anhand des EU-Sekundärrechts
unter Einbeziehung des EU-Legislativpakets »Saubere Energie für
alle Europäer« und des EU-Primärrechts, u.a. gemäß Art. 34f.
AEUV.
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
R. Boorberg Verlag GmbH & Co. KG
Scharrstr. 2
70563 Stuttgart
Deutschland
mail@boorberg.de
| Autoren: | Brauner, André |
|---|---|
| Produkttyp: | Monographie |
| Reihentitel: | Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht |