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Rehm, Heidelberg - Strafrecht
Sie haben eine Rechtsfrage aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu
entscheiden?
Der Online-Kommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
beantwortet alle gängigen Fragen und setzt u.a. folgende
Schwerpunkte:
Geldbuße, Einziehung von Taterträgen, Fahrverbot
Zumessung der Geldbuße, Gewinnabschöpfung
Bußgeldverfahren gegen natürliche und juristische Personen
Rechtssichere Bescheidtechnik in allen Verfahrensarten
Verteidigung, staatsanwaltschaftliches und gerichtliches
Verfahren
Abgrenzung zum Strafverfahren und zur Straftat
Hauptverhandlung, Urteil, Beschlussentscheidung,
Rechtsbeschwerde
Vollstreckung von Geldbußen und Nebenfolgen.
Die digitale Welt ist ab 2018 auch im Bußgeldverfahren Realität:
Die gesetzliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und
der E-Akte wird auch im Kommentar berücksichtigt:
Elektronische Aktenführung auch im Bußgeldverfahren
Besonderes elektronisches Behörden- und Anwaltspostfach
Neureglung der Akteneinsicht, Online-Verfahren bei
Rechtsanwält_innen
Online-Anhörung von Betroffenen und Nebenbeteiligten
Änderungen bei der Bescheidtechnik und
Rechtsbehelfsbelehrung
Einführung des elektronischen Einspruchs
Elektronische Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und
Gerichten
Die ausführliche Online-Kommentierung umfasst alle:
OWiG-Vorschriften
im Bußgeldverfahren anwendbaren StPO-Bestimmungen
für Verkehrsordnungswidrigkeiten wichtigen StVG-Regelungen
Mit über 100 Musterbescheiden und Musterschreiben sowie
Rechtsprechungsübersichten, auch zum Herunterladen verfügbar.
Der Kommentar Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) online ist
besonders geeignet für
Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sowie aller
kommunalen Behörden, Städte und Gemeinden, Rechtsanwält_innen,
Steuerberater_innen, Bußgeldrichter_innen und
Staatsanwält_innen.
Ihre Vorteile, wenn Sie dieses rehm eLine Produkt nutzen
Automatisch aktuell ohne Einsortieren
E-Mail-Benachrichtigungsservice bei jeder Änderung
Rechtssicher und vertrauenswürdig
Praktische Funktionen und intuitive Bedienung
Zeit- und Arbeitsersparnis
Sicherer Zugriff. 24 Stunden. Von jedem Ort
Zukunftssicher, da in vielen Teilen barrierefrei nach BITV
2.0
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Verantwortliche Person für die EU:
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