Soldan Hintbox-Ombuds-Lösung:
Das einfache und sichere Whistleblower-System als Partnermodell
Sie sind Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Consultant im Bereich Compliance?
Mit unserem Hinweisgebersystem haben Sie die perfekte Lösung zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie*** für Ihre Mandanten oder Kunden. Bieten Sie Ihren Mandanten unser Hinweisgebersystem mit Ihrem Logo, Namen, einer White-Label Domain und Ihrer Expertise zur Folgeberatung an. Werden Sie noch heute Partner unseres Hinweisgebersystems.
Sie sind interessiert?
Für weitere Informationen können Sie sich gerne die folgenden Datenblätter downloaden.
NutzungsbedingungenLeistungsbeschreibung
Ihre Vorteile unserer Partner-Plattform
Vorteile für Sie:
- Erweiterung Ihres Leistungsportfolios für Ihre Mandanten durch
- ein Angebot für ein digitales Hinweisgebersystem
- Ihre Funktion als Ombudsperson oder externer Compliance Beauftragter
- Sicherung von Folgegeschäft durch zusätzliche Beratungsmaßnahmen aufgrund der eingehenden Hinweise
- Dashboard - Schnell, einfach & sicher alle Mandanten im Auge behalten
Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Mandanten auf einen Blick. Kontrollieren Sie mit Ihrem individuellen Dashboard, wo Sie aktiv werden müssen. Sie überwachen die Hintbox Ihrer Mandanten und sehen, wie viele offene Hinweise und Nachrichten eingetroffen sind.
- Einmaliges Customizing für alle Mandanten – schnell und einfach
Für Ihren professionellen Auftritt können Sie die Corporate Identity (Logo und Unternehmensfarbe) für Ihre Kanzlei einmal pflegen. Jede neue Hintbox, die Sie für Ihren Mandanten erstellen, erscheint direkt in Ihrem Design. Möchte Ihr Mandant ein eigenes Design, können Sie dieses jederzeit für ihn individualisieren. Die Anlage von neuen Mandanten und Kunden ist einfach, schnell und mühelos.
- White Label - Ihr professioneller Auftritt in eigenem Namen
Legen Sie Wert auf ein Hinweisgebersystem, das nur für Ihre Kanzlei steht und keine Rückschlüsse auf die Marke Soldan Hintbox gibt? Wählen Sie aus einer Vielzahl von verallgemeinerten Bezeichnungen für Hinweisgebersysteme Ihre Wunschdomain aus.
- Wir lassen Sie nicht alleine!
Wir kümmern uns um den technischen Support des digitalen Hinweisgebersystems und stellen Ihnen und Ihren Mandanten ein Ticket-System zur Verfügung, mit dem Probleme gemeldet werden können.
Sie wünschen ein Angebot zur Ombuds-Lösung oder haben Fragen?
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter. Telefonisch unter 0201 8612-123 oder per E-Mail an hintbox@soldan.de. Sie wünschen ein Angebot für die Ombudslösung der Hintbox, weil Sie Partner werden möchten? Senden Sie uns eine Anfrage mit Ihren Kontaktdaten:
** Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-DS-GVO, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch kurze Mail an datenschutz@soldan.de widerrufen werden kann. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung hier: Soldan Datenschutz sowie https://www.hintbox.de/datenschutzerklaerung/
*** Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 bzw. 250 Mitarbeitern zur Implementierung von internen Meldestellen. Unabhängig davon, sollten sich Unternehmen mit der Implementierung von Hinweisgebersystemen befassen. Digitale Hinweisgebersysteme ermöglichen eine offene Fehlerkultur und sorgen dafür, dass Unternehmen frühzeitig auf Missstände aufmerksam gemacht werden können.
Mit der Hintbox als Whistleblower-System setzen Sie die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie und des HinSchG um. Ziele der „Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, umgangssprachlich genannt „EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937)“, und des HinSchG sind es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren, gleichzeitig jedoch auch den Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte/Vermittler, die bei der Meldung unterstützen, besser zu schützen, sodass für diese keine negativen zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen als Folge der Meldung zu befürchten sind. Weitere Informationen zur Soldan Hintbox erhalten Sie hier: www.soldan.de/hintbox