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Nordmeyer, Arne

Kartellrecht der Softwareverträge

Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen
Produktinformationen "Kartellrecht der Softwareverträge"

Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll.

Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums.


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Mohr Siebeck GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 18
72074 Tübingen
Deutschland
info@mohrsiebeck.com

Autoren: Nordmeyer, Arne
Produkttyp: Monographie
Reihentitel: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht

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