Schulungen zur Geldwäscheprävention – immer auf dem Stand, der bei Prüfungen zählt
Das Gesetz verpflichtet Kanzleien, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen. Im Prüfungsfall müssen Schulungsnachweise vorgelegt werden. Die Kerberos Academy bietet E-Learnings, Webinare und Vor-Ort-Schulungen – mit Inhalten, die unser Team laufend aktualisiert. Neue Meldepflichten, aktuelle FATF-Listen, GwGMeldV, AMLA-Entwicklungen: Ihre Mitarbeiter lernen das, was Aufsichtsbehörden und Kammern bei Prüfungen erwarten.
Leistungen im Detail
E-Learnings – ab 49 Euro pro Teilnehmer
Multimediale Lerneinheiten mit Kanzleipraxis-Fokus:
- Geldwäsche-Typologien bei freien Berufen
- Pflichten bei der Durchführung von Kataloggeschäften
- Verdachtsmeldungen: Wann muss ich melden?
- Tipping-off-Verbot: Was darf ich meinem Mandanten nicht sagen?
- KYC und UBO: Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte, und was passiert, wenn er nicht offengelegt wird?
- Sorgfaltspflichten: vereinfacht, allgemein, verstärkt – wann was gilt
Webinare und Vor-Ort-Schulungen
Für Kanzleien, die eine Live-Schulungsform bevorzugen: Kerberos-Experten mit Kanzleierfahrung, konkrete Fallbeispiele aus der Praxis, direkter Austausch und Eingehen auf Ihre Fragen für die Praxis.
Zentrale Lernplattform
Schulungsstand aller Mitarbeiter auf einen Blick. Automatische Erinnerungen für jährliche Auffrischungsschulungen. Reporting-Funktion für Kammerprüfungen.
Schulungsnachweise und Abschlusszertifikate
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat – sofort vorlegbar bei Prüfungen.
Ihre Vorteile
- Schulungspflicht strukturiert erfüllbar – mit automatischen Erinnerungen und nachweisbaren Abschlussprotokollen
- Laufend aktualisierte Inhalte – neue Anforderungen werden ohne Mehrkosten eingepflegt
- Schulungsnachweise sofort abrufbar für Prüfer
Unsere Spezialisten beraten unverbindlich und umfassend
Schulungsangebot ansehen – Schulungspflicht strukturiert erfüllen*
* Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Daten an Kerberos Compliance-Managementsysteme GmbH, Im Zollhafen 24, 50678 Köln, weitergegeben werden. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-DS-GVO, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch kurze Mail an datenschutz@soldan.de widerrufen werden kann. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf https://www.soldan.de/soldan-datenschutz sowie https://kerberos-cms.com/datenschutzerklaerung/.
Unser Kooperationspartner, KERBEROS, ist ein auf Geldwäscheprävention und Compliance spezialisierter Dienstleister. Als Ihr Partner in sämtlichen geldwäscherechtlichen Themen schützt KERBEROS Sie vor den Folgen mangelnder Rechtskonformität und gibt Ihnen den nötigen Freiraum, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Mit KERBEROS setzen Sie alle gesetzlichen Anforderungen um – behördenfest und rechtssicher.