Bestellung von externen Geldwäschebeauftragten für Ihre Kanzlei
Nicht jede Kanzlei braucht einen Geldwäschebeauftragten. Für Rechtsanwälte gilt: Ab mehr als 30 Berufsträgern oder Berufsangehörigen sozietätsfähiger Berufe ordnen die Rechtsanwaltskammern die Bestellung eines GwB an – gestützt auf die BRAK-Musteranordnung (Stand 2022). Kleinere Kanzleien sind formal nicht verpflichtet, aber das Prüfungsrisiko steigt mit dem Tätigkeitsumfang.
Externer Geldwäschebeauftragter (optional buchbar)
Kerberos stellt qualifizierte externe Geldwäschebeauftragte inkl. Stellvertretung. Der externe GwB überwacht die GwG-Einhaltung, aktualisiert Risikoanalysen und übernimmt die Behördenkommunikation – auf Basis der Kerberos-Compliance-Infrastruktur. Wichtig: Externe Geldwäschebeauftragte stellen Ihnen direkte interne Expertise zur Verfügung. Zeitgleich gelten die besonderen Arbeitnehmerrechte, die intern bestellten Geldwäschebeauftragten zustehen, nicht für extern bestellte Geldwäschebeauftragte. Externe Geldwäschebeauftragte können zudem auch kurzfristig – beispielsweise als Ersatz bei Ausfällen (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit uvm.) – eingesetzt werden.
Ihre Vorteile
- Sofortige interne Expertise durch externe Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter
- Steigerung der Flexibilität für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Prüfungserprobt durch Erfahrung mit nahezu allen deutschen Aufsichtsbehörden und Kammern
Geldwäschebeauftragten intern bestellen? Jetzt DEKRA-zertifizieren!
Neben der Bereitstellung externer Geldwäschebeauftragter können Sie Ihre Mitarbeiter bei Kerberos auch zu DEKRA-zertifizierten Geldwäschebeauftragten ausbilden oder Re-Zertifizieren lassen.
Zertifizierung zum Geldwäschebeauftragten
Umfassende Weiterbildung mit Abschlussprüfung und anerkanntem DEKRA-Zertifikat.
4-tägige Online-Zertifizierung per Live-Webinaren - Inhalte:
- Sofortige interne Expertise durch externe Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter
- Steigerung der Flexibilität für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Prüfungserprobt durch Erfahrung mit nahezu allen deutschen Aufsichtsbehörden und Kammern
Durchgeführt von Kerberos-Compliance-Experten.
Re-Zertifizierung für bestehende GwB
Aktuelle Entwicklungen; AMLA-RTS zu Sorgfaltspflichten, neue UBO-Berechnungspflichten, GwGMeldV-Anforderungen: Kerberos bietet gezielte Re-Zertifizierungskurse für bereits bestellte Geldwäschebeauftragte.
Sie wünschen sich ein Angebot oder haben Fragen?
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch unter 0201 8612-123 oder per E-Mail an kerberos@soldan.de. Sie wünschen ein Angebot für einen externen Geldwäschebeauftragten? Senden Sie uns einfach eine Anfrage mit Ihren Kontaktdaten.
** Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-DS-GVO, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch kurze Mail an datenschutz@soldan.de widerrufen werden kann. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf https://www.soldan.de/soldan-datenschutz sowie https://kerberos-cms.com/datenschutzerklaerung/.
*** Unser Kooperationspartner, KERBEROS, ist ein auf Geldwäscheprävention und Compliance spezialisierter Dienstleister. Als Ihr Partner in sämtlichen geldwäscherechtlichen Themen schützt KERBEROS Sie vor den Folgen mangelnder Rechtskonformität und gibt Ihnen den nötigen Freiraum, sich auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Mit KERBEROS setzen Sie alle gesetzlichen Anforderungen um – behördenfest und rechtssicher.