NEU: Regpit – Die effektive Geldwäsche-Compliance- Software für Kanzleien
Regpit ist eine modulare Plattform für die gesetzeskonforme Mandantenprüfung und Geldwäscheprävention in Kanzleien. Mit Regpit setzen Kanzleien gesetzliche Anforderungen effizient, digital und rechtssicher um: Von der Identifizierung neuer Mandanten über die Prüfung von Sanktionslisten bis hin zu verpflichtenden Schulungen. Alle Prozesse laufen automatisiert in einem zentralen Dashboard und entlasten Ihr Team spürbar – ganz ohne zusätzlichen IT-Aufwand.
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Sie wünschen weitere Informationen zu Regpit – All-in-one-Cockpit? Wir beraten Sie gerne!
Zum KontaktformularRegpit – Ihre Vorteile
- Sofort startklar: Sofort einsatzbereit, kurzes Setup, keine Wartezeiten
- Rechtssicher nach GwG: Alle Module gesetzeskonform, revisionssicher, auditfähig
- Immer auditbereit: Jederzeit prüf-/nachweissicher, Prozesse vollständig dokumentiert/abrufbar
- Kein IT-Aufwand. Keine IT-Implementierung, browserbasiert, intuitiv, unkompliziert
- Intuitiv für Ihre Mandanten: Auch für Nicht-Experten schnelle Routine
- Effizienz trifft Service: Automatisierte Workflows sparen Zeit/Kosten - Helpdesk durch Regpit-Team verfügbar
- Branchenverständnis (Kanzleien)
So unterstützt Regpit Ihre Kanzlei - die Module
Software zur Mandantenprüfung
Die Lösung von Regpit ermöglicht ein vollständig digitales und gesetzeskonformes Onboarding neuer Mandanten – ganz ohne technischen Aufwand.
Funktionen im Überblick:
- Automatisiertes PEP- und Sanktionsscreening
- Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter
- Digitale Identifizierungsverfahren
- Bereitstellung aktueller Registerauszüge
- Revisionssicherer Abschlussbericht
- Intuitive Bedienung direkt im Workflow der Kanzlei
Mehr erfahren
Externer Geldwäsche-
beauftragter
Regpit stellt Ihnen erfahrene Compliance-Expert:innen als externe Geldwäschebeauftragte gemäß § 7 GwG zur Verfügung.
Der Service umfasst:
- Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse
- Bearbeitung und Abgabe von Verdachtsmeldungen
- Kommunikation mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden
- Betreuung interner Prozesse und Richtlinien
- Durchführung und Dokumentation von Schulungen
Schulung zur Geldwäsche-
prävention
Schulungspflicht nach dem Geldwäschegesetz zuverlässig nachkommen. Ab 24,90 €/Jahr pro Person.
Funktionen im Überblick:
- Interaktive Online-Kurse mit praxisnahen Inhalten
- Wissenstests und Teilnahmezertifikate
- Zentrale Verwaltung aller Teilnehmenden
- Revisionssichere Dokumentation des Schulungsstands
Häufig gestellte Fragen
Warum sind Anwälte, Notare und Steuerberater vom GWG betroffen??
Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 12 GwG Verpflichtete, wenn sie an bestimmten Katalogtätigkeiten mitwirken – etwa Immobilientransaktionen, Verwaltung von Geldern oder Vermögenswerten, Gründung oder Erwerb von Gesellschaften sowie Treuhandtätigkeiten. Insbesondere diese Bereiche gelten laut Nationaler Risikoanalyse als besonders geldwäscheanfällig.
Daraus ergeben sich konkrete Pflichten: Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, Know-Your-Customer (KYC), laufende Überwachung der Mandantenbeziehung und die Abgabe von Verdachtsmeldungen. Verstöße können nach § 56 GwG mit Bußgeldern bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes geahndet werden – hinzu kommen Reputationsschäden.
Regpit unterstützt Kanzleien dabei, diese Pflichten effizient und rechtssicher zu erfüllen – mit klaren Prozessen für Identitätsprüfung, Mandanten-Onboarding und laufendes Monitoring.
Wann muss eine Verdachtsmeldung abgegeben werden?
Eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG ist unverzüglich abzugeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass
- ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt und mit Geldwäsche im Zusammenhang stehen könnte,
- eine Transaktion der Terrorismusfinanzierung dient oder
- der Vertragspartner seine Pflicht zur Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten nicht erfüllt.
Ein konkreter Tatverdacht im strafprozessualen Sinne ist nicht erforderlich – es genügen objektiv begründete Anhaltspunkte, etwa ungewöhnliche oder im Vergleich zu vergleichbaren Mandaten auffällige Sachverhalte.
Wo muss ich einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden?
Verdachtsmeldungen sind über das elektronische Meldeportal goAML an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu übermitteln. Eine vorherige Registrierung im goAML-Portal ist nach § 45 GwG verpflichtend und sollte rechtzeitig vor dem ersten Meldefall erfolgen, da die Freischaltung einige Tage dauern kann.
Worauf muss ich nach Abgabe einer Verdachtsmeldung achten?
Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung gelten zwei zentrale Pflichten:
Durchführungsverbot (§ 46 GwG): Die gemeldete Transaktion darf nicht durchgeführt werden, bis die FIU oder die Staatsanwaltschaft zustimmt oder der dritte Werktag nach Abgabe der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Transaktion untersagt wurde. Ausnahme: Ein Aufschub ist nicht möglich oder würde die Aufklärung einer Straftat behindern.
Tipping-off-Verbot (§ 47 GwG): Weder der Mandant noch Dritte dürfen über die Meldung informiert werden – auch nicht indirekt. Der potenzielle Täter darf nicht gewarnt werden.
Zudem sind die Meldung und alle zugrundeliegenden Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren (§ 8 GwG).
Beratung? Unser Außendienst ist online oder vor Ort für Sie da!
Wenn Sie gezielte Fragen haben oder ein individuelles Angebot wünschen, ist unsere Kanzleiberatung gerne für Sie da. Sie können mit Ihrem Kundenbetreuer gerne einen Online-Beratungstermin oder wie gewohnt einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Sie erreichen unsere Kundenbetreuung telefonisch unter 0201 8612-123 oder nutzen Sie unser nachfolgendes Kontaktformular:
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Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1˛ lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.