NEU: Regpit - GWG-konforme Mandantenprüfung (KYC) für Kanzleien
Die GwG (Geldwäschegesetz)-Lösung von Regpit automatisiert den gesamten Identifizierungsprozess von Mandanten in Kanzleien: von der GwG-konformen Ausweisüberprüfung über den Abgleich von PEP- und Sanktionslisten bis hin zur automatischen Erstellung eines GwG-Profils aus Registerdaten.
Die integrierte Risikoanalyse unterstützt die rechtssichere Einstufung von Mandant:innen und Geschäftspartnern und ermöglicht eine vollständig GwG-konforme Umsetzung. Sämtliche Prozesse sind über ein übersichtliches Dashboard jederzeit einsehbar und steuerbar.
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Zum KontaktformularWarum Kanzleien bei KYC auf Regpit setzen
- GwG-Pflichten sicher und strukturiert erfüllen
- Weniger manueller Aufwand im Kanzleialltag, mehr Zeit für Mandanten
- Rechtssichere Dokumentation für Prüfungen durch die Aufsicht
- Einfache Mandantenaufnahme mit professionellem Eindruck
- Risiken früher erkennen und Haftung reduzieren
- Keine Mindestabnahme: Bereits ab einem Mandant verfügbar
- Natürliche Person (National / International): Ab 4,50 €
- Juristische Person (National): Ab 11,50 €
- Juristische Person (International): Ab 7,50 €
Reduzieren Sie Aufwand - behalten Sie den Überblick. Mit smarter AML-Compliance von Regpit.
Keine Mindestabnahme: KYC Verfahren schon ab dem ersten Fall
Natürliche Person
(National / International)
- Schnelles Anlegen eines strukturierten Profils
- Digitaler Onboardingprozess
- Prüfung PEP und Sanktionen
- Adverse Media
- Automatisierter Risikobericht (PDF)
- Revisionssichere Dokumentation
Add on:
- Ausweisüberprüfung durch VideoID, eID und weitere
Juristische Person
(National)
- Schnelles Anlegen eines strukturierten Profils
- Digitaler Onboardingprozess
- Automatischer Prefill der Fragebögen
- Automatisierte Abfrage Handelsregister und Transparenzregister
- Automatischer Eigentums- und Kontrollstruktur Chart / Wirtschaftlich Berechtigte
- Prüfung PEP und Sanktionen
- Adverse Media
- Automatisierter Risikobericht (PDF)
- Revisionssichere Dokumentation
Add on:
- Ausweisüberprüfung durch VideoID, eID und weitere
Juristische Person
(International)
- Schnelles Anlegen eines strukturierten Profils
- Digitaler Onboardingprozess
- Automatisierte Abfrage für 300+ Register weltweit
- Zugriff auf 120 Millionen Unternehmensdaten
- Prüfung PEP und Sanktionen
- Adverse Media
- Automatisierter Risikobericht (PDF)
- Revisionssichere Dokumentation
Add on:
- Ausweisüberprüfung durch VideoID, eID und weitere
Häufig gestellte Fragen
Warum sind Anwälte, Notare und Steuerberater vom GWG betroffen??
Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 12 GwG Verpflichtete, wenn sie an bestimmten Katalogtätigkeiten mitwirken – etwa Immobilientransaktionen, Verwaltung von Geldern oder Vermögenswerten, Gründung oder Erwerb von Gesellschaften sowie Treuhandtätigkeiten. Insbesondere diese Bereiche gelten laut Nationaler Risikoanalyse als besonders geldwäscheanfällig.
Daraus ergeben sich konkrete Pflichten: Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, Know-Your-Customer (KYC), laufende Überwachung der Mandantenbeziehung und die Abgabe von Verdachtsmeldungen. Verstöße können nach § 56 GwG mit Bußgeldern bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes geahndet werden – hinzu kommen Reputationsschäden.
Regpit unterstützt Kanzleien dabei, diese Pflichten effizient und rechtssicher zu erfüllen – mit klaren Prozessen für Identitätsprüfung, Mandanten-Onboarding und laufendes Monitoring.
Wann muss eine Verdachtsmeldung abgegeben werden?
Eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG ist unverzüglich abzugeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass
- ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt und mit Geldwäsche im Zusammenhang stehen könnte,
- eine Transaktion der Terrorismusfinanzierung dient oder
- der Vertragspartner seine Pflicht zur Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten nicht erfüllt.
Ein konkreter Tatverdacht im strafprozessualen Sinne ist nicht erforderlich – es genügen objektiv begründete Anhaltspunkte, etwa ungewöhnliche oder im Vergleich zu vergleichbaren Mandaten auffällige Sachverhalte.
Wo muss ich einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden?
Verdachtsmeldungen sind über das elektronische Meldeportal goAML an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu übermitteln. Eine vorherige Registrierung im goAML-Portal ist nach § 45 GwG verpflichtend und sollte rechtzeitig vor dem ersten Meldefall erfolgen, da die Freischaltung einige Tage dauern kann.
Worauf muss ich nach Abgabe einer Verdachtsmeldung achten?
Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung gelten zwei zentrale Pflichten:
Durchführungsverbot (§ 46 GwG): Die gemeldete Transaktion darf nicht durchgeführt werden, bis die FIU oder die Staatsanwaltschaft zustimmt oder der dritte Werktag nach Abgabe der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Transaktion untersagt wurde. Ausnahme: Ein Aufschub ist nicht möglich oder würde die Aufklärung einer Straftat behindern.
Tipping-off-Verbot (§ 47 GwG): Weder der Mandant noch Dritte dürfen über die Meldung informiert werden – auch nicht indirekt. Der potenzielle Täter darf nicht gewarnt werden.
Zudem sind die Meldung und alle zugrundeliegenden Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren (§ 8 GwG).
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