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Ouass, Hayat Annabell

Wiederaufnahme des Strafverfahrens zulasten Abgeurteilter

Produktinformationen "Wiederaufnahme des Strafverfahrens zulasten Abgeurteilter"

Das in Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Mehrfachverfolgungsverbot untersagt die Wiederholung von Strafverfahren zulasten von Abgeurteilten (Freigesprochenen und Verurteilten). Die Vorschrift verkörpert einen Teilbereich des tradierten Prozessgrundsatzes ne bis in idem (lat.: »nicht zweimal in derselben Sache«). Gleichwohl sieht § 362 Strafprozessordnung einige Ausnahmen von dem Verbot vor.

Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für das bestehende und zukünftige Wiederaufnahmerecht. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Prozessgrundrecht eine spezielle Ausprägung des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes ist.

Eine Abwägung mit anderen Verfassungsgütern ist nicht zulässig. Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zulasten Abgeurteilter kann daher nicht auf Erwägungen der materiellen Gerechtigkeit oder Richtigkeit gestützt werden.

Vielmehr kann allein der Abgeurteilte durch sein Verhalten die weitreichenden Schutzwirkungen des Art. 103 Abs. 3 GG relativieren.

Autoren: Ouass, Hayat Annabell
Produkttyp: Monographie
Reihentitel: Schriften zum Prozessrecht

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