Aushangpflichtige Gesetze
In § 16 des Arbeitszeitgesetzes (und sinngemäß auch in diversen anderen Gesetzen) steht Folgendes:
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.“
Das bedeutet die Aushangpflicht für Sie: Jeder Arbeitgeber muss
diese Gesetze aushängen.
Und selbstverständlich müssen diese auch auf dem aktuellsten Stand
sein.
Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Zudem hat auch der Betriebsrat ein Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Was gibt es Neues im Frühjahr 2026 und in der 47. Auflage von
“Aushangpflichtige Gesetze”?
Gesetze und Vorschriften unterliegen regelmäßigen Anpassungen. Gut,
dass es die neue Frühjahrs-Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze
2026 gibt: Seit der Frühjahr-Auflage 2026 gab es wieder Änderungen
in mehreren aushangpflichtigen Gesetzen. Ende Dezember 2025 /
Januar 2026 wurden Anpassungen im Arbeitsgerichtsgesetz, im
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch
(arbeitsrechtliche Vorschriften), im Mutterschutzgesetz, im
Pflegezeitgesetz sowie im Siebten Buch Sozialgesetzbuch
(Gesetzliche Unfallversicherung) vorgenommen.
Mit der topaktuellen Frühjahrs-Auflage 2026 sind Sie voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit haben Sie alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Details zur Produktsicherheit
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| Autoren: | ecomed-Storck GmbH |
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| Erscheinungsweise: | jährlich |
| Produkttyp: | Textsammlung |
| Reihentitel: | ecomed Sicherheit |