Die Strafbarkeit mafiöser Vereinigungen in Deutschland
Dass kriminelle Organisationen mit italienischen Wurzeln Deutschland als Operationsgebiet entdeckt haben, ist längst kein Geheimnis mehr. Der deutsche Gesetzgeber hat auf die Besonderheiten mafiöser Strukturen bislang nicht explizit reagiert.
Notgedrungen greift die Praxis vor allem auf den allgemeinen Straftatbestand des § 129 StGB zurück. Dieser ist historisch bedingt jedoch auf politisch motivierte Kriminalität zugeschnitten und erfasst moderne Wirtschaftskriminalität nur unzureichend. In ihrem Rechtsvergleich nimmt die Autorin die Besonderheiten der italienischen Anti-Mafia-Gesetzgebung in den Blick.
Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit das italienische Rechtssystem, das seit den 1980er Jahren detaillierte Regelungen zur Strafbarkeit mafiöser Vereinigungen enthält, zum Vorbild für die deutsche Strafverfolgung werden kann.
Bei ihren Ausführungen begnügt sich Carai nicht mit theoretischen Überlegungen, sondern unterbreitet auch eigene Reformvorschläge.
| Autoren: | Carai, Mona Lisa |
|---|---|
| Produkttyp: | Monographie |
| Reihentitel: | Schriften zum Strafrechtsvergleich (SRV) |
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