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Wenning-Morgenthaler, Martin

Wolters Kluwer Die Einigungsstelle online

Vorsorge- und Krisenmanagement

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Produktinformationen "Wolters Kluwer Die Einigungsstelle online"

Die betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Hilfsorgan eigener Art, das dazu dient, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat zu schlichten. Die Einigungsstelle ist kein Schiedsgericht, wie es in der Zivilprozessordnung geregelt ist. Sie wendet nicht nur das Gesetz an, sondern kann auch selbst Recht setzen, zum Beispiel in einem Sozialplan Abfindungsansprüche der Arbeitnehmer begründen.

Haben sich die Fronten zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeber verhärtet, ist die Anrufung der Einigungsstelle oft der einzige Weg, doch noch zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. Viele betriebliche Fragen werden heute durch eine Einigungsstelle entschieden, da immer mehr Arbeitgeber darauf zurückgreifen.

Der Titel bietet alles für die »Beilegung von Meinungsverschiedenheiten« in Betrieb und Unternehmen. Beginnend mit der Bildung der Einigungsstelle wird das Einigungsstellenverfahren bis zu seinem Abschluss und darüber hinaus (gerichtliche Streitigkeiten um den Einigungsstellenspruch) eingehend und praxisnah kommentiert. Im zweiten Teil werden die Tatbestände betrieblicher Zwangsschlichtung ausführlich erläutert. Besonderes Highlight sind die Musterdokumente aus der Einigungsstellenpraxis im dritten Teil.


Details zur Produktsicherheit

Verantwortliche Person für die EU:

Wolters Kluwer Deutschland Informations Services G
Feldstiege 100
48161 Münster
Deutschland
info-wkd@wolterskluwer.com

Autoren: Wenning-Morgenthaler, Martin
Anzahl Inklusiv-Nutzer: 3
Bezugsbedingungen: - Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus
- Kostenloser Test endet automatisch
- Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate
Kündigungsfristen: 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit
Produkttyp: Datenbank
Vertragslaufzeiten: Mindestbezugszeitraum 12 Monate

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